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Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Mit Angabe der Kontonummer und Auswahl "Lastschrift" ermächtigt der Buchende den Verein bis auf Widerruf alle Buchungskosten und Gebühren zu den Fälligkeitstagen in der jeweils fälligen Höhe von seinem Konto abzubuchen. Möglicherweise entstehende Rücklastschriftgebühren des kontoführenden Instituts sind vom Buchenden zu tragen.
- 50% der Gebühren einer Abonnement-Buchung sind sofort nach Buchung fällig, 50% im Dezember.
- Einzelbuchungen und Gebühren sind immer sofort fällig.
Nutzung der Tennishalle
- Das Bespielen der Tennisplätze ist grundsätzlich nur zu den jeweils gebuchten Zeiten zulässig.
- Die Hallen-Codes sind vertraulich zu behandeln.
- In der Tennishalle darf nur in Schuhen mit trockener und sauberer Sohle gespielt werden. Im Falle der Zuwiderhandlung kann eine Reinigungsgebühr in erhoben werden.
- Medenspiele haben Vorrang vor anderen Buchungsarten.
- Abonnement-Buchungen verdrängen Einzelbuchungen, selbst wenn die Abonnement-Buchung zeitlich nach der Einzelbuchung erfolgt.
- Der Verein haftet nicht für Diebstähle und Verluste.
- Falsche Angaben im Buchungsprozess können einen Ausschluss vom Spielbetrieb begründen.
- Mitgliederkonditionen können nur in Anspruch genommen werden, wenn alle Spieler Mitglieder oder Zweit-Mitglieder sind.
- Bei falschen Angaben zum Mitgliederstatus, welche günstigere Konditionen begründen, wird neben der Differenz zum richtigen Buchungspreis eine Gebühr in Höhe von 150 Euro fällig.
- In der Tennishalle gilt ein absolutes Rauchverbot. Bei Verstoß dagegen wird eine Gebühr in Höhe von 200 Euro fällig. Gleichzeitig begründet jede Zuwiderhandlung einen Ausschluss vom Spielbetrieb. Die Kosten für ein möglicherweise bestehendes Abonnement werden in diesem Fall nicht erstattet.
- Die Tennishalle ist sauber zu hinterlassen. Bei Zuwiderhandlungen kann eine Reinigungsgebühr sowie ein Ausschluss vom Spielbetrieb verhängt werden. Die Kosten für ein möglicherweise bestehendes Abonnement werden in diesem Fall nicht erstattet.
- Die Wiederherstellungskosten einer vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursachten Beschädigung an der Halle oder seinen Einrichtungen trägt der Verursachende. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 Euro fällig.
- Im Falle der Durchführung externer Medenspiele ist die ausrichtende Mannschaft für die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen verantwortlich.
- Gutschriften verfallen jeweils zum 01.04. eines Jahres.